KI-Transparenzhinweis
Version 3.0
1. Überblick
Eigentum² setzt in zwei Funktionen der Plattform künstliche Intelligenz (KI) ein. Dieser Hinweis beschreibt für jede dieser Funktionen, was sie leistet, welcher Anbieter sie ausführt, welche Daten unsere Systeme genau verlassen, was zurückkommt, was wir damit tun und welchen Wert das Ergebnis hat.
Wir beschreiben jede Funktion konkret statt allgemein. Die Aussage, wir setzten „KI zur Verbesserung unserer Dienste" ein, würde Ihnen nichts sagen, womit Sie etwas anfangen könnten, und sie könnte die nachstehenden Grenzen und Haftungsausschlüsse nicht tragen. Wo eine Beschreibung sonst vage bliebe, haben wir der genauen Tatsache den Vorzug gegeben — auch dort, wo diese unbequem ist; siehe insbesondere Abschnitt 3.2.
Alle KI-Funktionen unserer Plattform sind informatorische Hilfsmittel. Sie unterstützen Sie, wenn Sie sie dazu auffordern. Sie treffen keine autonomen Entscheidungen, erzeugen kein rechtsverbindliches Ergebnis und laufen niemals über Ihre Daten, ohne dass Sie sie starten.
Nichts, was Sie bei uns speichern, wird zum Training eines KI-Modells verwendet. Weder wir noch unsere Anbieter trainieren, feinjustieren oder verbessern ein Modell mit Ihren Daten. Das ergibt sich aus den kostenpflichtigen API-Bedingungen, auf deren Grundlage wir beide Anbieter nutzen, und ist in Abschnitt 7 dargestellt.
2. Wann KI läuft — und wann nicht
Keine der beiden Funktionen läuft im Hintergrund. Keine läuft beim Hochladen, beim Speichern oder nach einem Zeitplan. Jede läuft einmal, wenn Sie die Schaltfläche betätigen, die sie startet, und diese Schaltfläche benennt, was sie tut.
Alles Übrige in der Plattform — das Speichern von Dokumenten, das Erfassen von Verträgen und Zahlungen, das Erzeugen von Erinnerungen, das Berechnen eines Tilgungsplans, das Teilen einer Immobilie — ist gewöhnliche Software. Dabei ist keine KI beteiligt, und es wird nichts an einen KI-Anbieter übermittelt.
3. KI-gestützte Funktionen
3.1 Immobilienbewertung
Was die Funktion leistet. Wenn Sie eine Bewertung anfordern, durchlaufen wir mehrere KI-Schritte: Das System recherchiert den örtlichen Markt, sucht nach aktuell zum Verkauf angebotenen Vergleichsobjekten, bewertet deren tatsächliche Vergleichbarkeit und leitet daraus für Ihre Immobilie anhand dieser Anhaltspunkte eine geschätzte Wertspanne ab.
Wo die Funktion verfügbar ist. In Ihrem Konto für eine von Ihnen erfasste Immobilie. Zusätzlich einmalig während der Registrierung, in der kostenlosen Bewertung des Onboarding-Assistenten, noch bevor Ihr Konto bestätigt ist. In diesem Fall besteht der Objektdatensatz ausschließlich aus dem, was Sie im Assistenten eingegeben haben; es gelten dieselben Schritte und derselbe Anbieter.
KI-Anbieter. OpenAI, für sämtliche Schritte. Nach der Auftragsverarbeitungsvereinbarung von OpenAI werden personenbezogene Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum auf unsere Weisung von der OpenAI Ireland Limited verarbeitet, gleich mit welcher Gesellschaft von OpenAI wir vertraglich verbunden sind. Die Verarbeitung selbst findet auf Infrastruktur von OpenAI in den Vereinigten Staaten statt; diese Übermittlung beruht auf den in derselben Vereinbarung enthaltenen Standardvertragsklauseln (Abschnitt 7).
Was an die Internetsuche-Schritte übermittelt wird
Zwei der Schritte nutzen ein Websuche-Werkzeug. Die Suchbegriffe beschreiben die Immobilie ausschließlich in allgemeinen Marktbegriffen:
- Land, Ort und, sofern erfasst, Stadtteil;
- die Objektart (Wohnung oder Haus), einschließlich des in der Landessprache üblichen Begriffs;
- die Wohnfläche in Quadratmetern sowie eine Suchspanne von etwa ±20 % um diesen Wert;
- die Zimmerzahl, sofern erfasst.
Straße, Hausnummer, Postleitzahl und geografische Koordinaten sind niemals Bestandteil einer Suchanfrage. Diese Suchbegriffe gelangen über OpenAI an einen Suchanbieter.
Was an den Bewertungsschritt übermittelt wird
Dieser Schritt erhält den bei uns gespeicherten Objektdatensatz, damit die Schätzung Ihre tatsächliche Immobilie abbildet und nicht eine allgemeine. Übermittelt werden:
- Lage: die vollständige Anschrift einschließlich Straße, Hausnummer, Adresszusatz, Postleitzahl, Ort, Region und Land sowie die geografischen Koordinaten.
- Merkmale: Objektart und die zu dieser Art erfassten Merkmale; Gebäudedaten; Flächenangaben und Zimmerzahlen; Baujahr, Zustand und Qualität; das Jahr der letzten Sanierung; Energiedaten; Stellplätze; sowie die Sanierungsplanung.
- Rechts- und Registermerkmale: Denkmalschutz, Hochwasserrisiko und Hochwasserzonen-Kennung, Altlastenstatus, Hinweise zu Dienstbarkeiten, ob das Grundbuch geprüft wurde, Art des Eigentumsrechts und eine etwaige Restlaufzeit beim Erbbaurecht, das Flurstückskennzeichen, die Bebauungsplan-Kennung sowie der angewandte Flächenermittlungsstandard.
- Entfernungen zu öffentlichem Nahverkehr, Stadtzentrum, Autobahn, Schulen und Einkaufsmöglichkeiten.
- Kaufdaten: Kaufpreis, dessen Währung und Kaufdatum.
- Frühere Bewertungen des Objekts — bis zu den zehn jüngsten — mit Werten, Daten, Verfahren und Quellen.
- Inseratsaktivität: ein erfasster Angebotspreis, Inserats- und Deaktivierungsdatum, die Inseratsdauer sowie die zu einem laufenden Inserat erfassten Aufruf- und Anfragezahlen.
- Miete: die Miete eines laufenden Mietvertrags, aufgeschlüsselt nach Mietbestandteilen, sowie die Information, ob das Objekt derzeit vermietet ist.
- Laufende Kostenpositionen mit Art, Betrag, Häufigkeit, Zeitraum und Freitextbeschreibung.
- Von Ihnen erfasste Freitexte: Objekttitel und -beschreibung, Hinweise zu Dienstbarkeiten sowie benutzerdefinierte Felder.
- Die Anzahl der Fotos zum Objekt. Die Fotos selbst werden nicht übermittelt, ebenso wenig ihre Bildunterschriften oder Alternativtexte.
- Abgeleitete und systemseitige Werte: Preis je Quadratmeter, Marktliquiditäts- und Investitionskennzahl, Vermietungsstatus, Status der Eigentumsprüfung, die von der Plattform automatisch gesetzten Kennzeichen sowie die Herkunft des Datensatzes (eine externe Quelle und Kennung, sofern erfasst).
Der dazwischenliegende Bewertungsschritt für die Vergleichsobjekte erhält Land, Ort und Stadtteil, die Objektart, die Wohnfläche, die Zimmerzahl, das Baujahr, den Zustand und die Etage sowie die im Suchschritt gefundenen Inserate.
Was für eine Bewertung niemals übermittelt wird
- Namen oder Kontaktdaten von Mietern, Kontakten, Bürgen oder Notfallkontakten sowie deren Geburtsdaten, Staatsangehörigkeiten, Anschriften oder Bankverbindungen.
- Mietverträge und die zugehörigen Dokumente. Von einem Mietvertrag werden ausschließlich die in Kraft befindlichen Mietbestandteile übermittelt, ohne jeden Personenbezug.
- Darlehens- und Hypothekendaten jeder Art: Namen von Darlehensgebern, Darlehensnehmern und Bürgen, Kontonummern, Restschulden, Zinssätze oder Bankverbindungen.
- Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Ihre Telefonnummer, Ihre Benutzerkennung sowie der Name Ihrer Organisation.
- Jedes von Ihnen hochgeladene Dokument oder sonstige Datei.
Was die KI erzeugt. Einen Schätzwert nebst Wertspanne und Konfidenzwert, das herangezogene Bewertungsverfahren und dessen Begründung, Stärken und Schwächen, wesentliche Werttreiber, eine Markteinschätzung, Finanzkennzahlen, Einschränkungen, Empfehlungen, eine Einschätzung der Qualität der verfügbaren Daten sowie die herangezogenen Vergleichsobjekte.
Wie das Ergebnis verwendet wird. Das Ergebnis wird zu Ihrer Immobilie als Bewertung erfasst, deren Quelle als KI gekennzeichnet ist, zusammen mit der verwendeten Modellversion, dem Konfidenzwert, der Wertspanne und der Analyse. Es handelt sich ausschließlich um eine informatorische Schätzung; Abschnitt 9 legt dar, was das bedeutet. Sie entsteht nur, weil Sie sie angefordert haben, und verpflichtet weder Sie noch uns zu irgendetwas.
Was wir von der Anfrage aufbewahren. Wir speichern einen kryptografischen Hashwert (SHA-256) der Anfrage, damit eine identische Anfrage innerhalb eines kurzen Zeitfensters das vorhandene Ergebnis zurückgibt, statt eine zweite Anfrage zu verursachen. Der Hashwert lässt sich nicht in die Anfrage zurückverwandeln. Die Anfrage selbst speichern wir nicht.
Marktrecherche und Vergleichsobjekte. Die Marktkennzahlen und die in den Suchschritten gefundenen Inserate werden unter Land, Ort, Stadtteil und Objektart zwischengespeichert, damit eine spätere Bewertung einer anderen Immobilie in derselben Gegend die Suche nicht wiederholt. Dieser Zwischenspeicher enthält veröffentlichte Marktdaten und öffentliche Inseratsangaben. Er ist weder mit Ihnen noch mit Ihrem Konto oder Ihrer Immobilie verknüpft und enthält keine personenbezogenen Daten von Ihnen.
Menschliche Aufsicht. Sie entscheiden, ob Sie eine Bewertung anfordern, ob Sie auf ihr aufbauen und ob Sie sie unberücksichtigt lassen. Sie können stattdessen eine eigene Bewertung erfassen und eine KI-Bewertung löschen, soweit Ihre Rolle in Ihrer Organisation die Berechtigung zum Löschen von Bewertungen umfasst.
3.2 Auslesen von Darlehens- und Finanzierungsunterlagen
Was die Funktion leistet. Im Darlehens-Assistenten können Sie von Ihnen hochgeladene Unterlagen auswählen — einen Darlehensvertrag, ein ESIS-Merkblatt, einen Jahreskontoauszug, einen Tilgungsplan — und deren Werte automatisch auslesen lassen, damit Sie sie nicht abtippen müssen.
KI-Anbieter. Das Auslesen übernimmt die Google Ireland Limited über die Gemini API. Dieselben Unterlagen werden an OpenAI übermittelt: anstelle von Google, wenn dessen Dienst nicht verfügbar ist, und zusätzlich zu Google, wenn die ausgelesenen Werte untereinander nicht stimmig sind, damit eine zweite Lesung die Abweichung klären kann. Beide Dienste verarbeiten die Daten in den Vereinigten Staaten; für OpenAI gilt die in Abschnitt 3.1 beschriebene Konstellation (Abschnitt 7).
Was an den KI-Anbieter übermittelt wird — bitte aufmerksam lesen. Die von Ihnen ausgewählten Unterlagen werden vollständig und unverändert als komplette Dateien nebst ihren Dateinamen übermittelt. Der Anbieter stellt die Seiten dar, um sie zu lesen. Wir extrahieren, schwärzen, beschneiden oder filtern vorher nichts.
Damit wird alles übermittelt, was in diesen Unterlagen abgedruckt ist — auch Angaben, nach denen wir nicht fragen und die wir daraus nicht speichern. In einer deutschen Darlehensakte sind das typischerweise der vollständige Name und die Anschrift der darlehensnehmenden Person und etwaiger Bürgen, der Name des Darlehensgebers, die Darlehens- oder Kontonummer sowie Bankverbindungen wie eine IBAN. Enthalten die von Ihnen ausgewählten Unterlagen weitere Angaben — etwa eine Restschuldversicherung nebst Gesundheitserklärung oder eine Bonitätsauskunft —, werden auch diese übermittelt.
Deshalb liegt die Auswahl bei Ihnen und nicht bei uns. Wählen Sie bitte nur Unterlagen aus, die das Darlehen tatsächlich betreffen. Sie können Dokumente in die Plattform hochladen und dort dauerhaft aufbewahren, ohne sie jemals an einen KI-Anbieter zu übermitteln: Ohne Ihre Auswahl und Ihren Start des Auslesevorgangs wird nichts übermittelt. Enthält ein Dokument Daten einer anderen Person — eines Mitdarlehensnehmers, eines Bürgen, eines Ehegatten —, sind Sie dafür verantwortlich, dass eine Grundlage für die Übermittlung besteht; andernfalls sollten Sie erwägen, das Dokument vor dem Hochladen zu schwärzen.
Grenzen. Höchstens 10 Dokumente und 20 MB je Anfrage insgesamt, ausschließlich PDF-Dateien. Unterlagen anderer Dateitypen werden abgelehnt, bevor irgendetwas übermittelt wird.
Was die KI erzeugt. Die Werte des Darlehens — Darlehenssumme, Restschuld, Rate, Zinssätze, Zinsbindung, Termine, Summen — nebst den Zeilen des Tilgungsplans sowie dem Namen des Darlehensgebers und der Kontoreferenz, wie sie im Dokument abgedruckt sind.
Wie das Ergebnis verwendet wird. Die Werte werden in das Darlehensformular eingetragen, damit Sie sie vor dem Speichern prüfen und korrigieren können. Das Ergebnis des Auslesevorgangs selbst speichern wir nicht. Es besteht nur in Ihrem Browser, bis Sie das Darlehen speichern; gespeichert wird dann das von Ihnen gespeicherte Darlehen, nicht die Lesung.
Menschliche Aufsicht. Kein aus einem Dokument ausgelesener Wert gelangt ohne Ihre Bestätigung in Ihre Daten. Das Formular bleibt bis zum Speichern ein Entwurf, jedes Feld bleibt änderbar, und Sie können die gesamte Lesung verwerfen.
Was diese Funktion nicht ist. Das Auslesen der Werte aus einem Darlehensvertrag, den Sie bereits besitzen, ist eine Eingabehilfe. Es ist keine Beurteilung des Darlehens, keine Beratung dazu und keine Empfehlung, es abzuschließen, fortzuführen, umzuschulden oder zu beenden. Wir vermitteln keine Darlehen und beraten nicht über Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne der §§ 34c und 34i GewO; die Funktion enthält keinerlei Bonitätsbeurteilung einer Person.
4. Wofür KI nicht eingesetzt wird
Wir setzen KI nicht ein für:
- automatisierte Entscheidungen, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten oder Sie in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigen (Art. 22 DSGVO);
- Kreditbewertung, Bonitätsprüfung oder eine sonstige Beurteilung Ihrer Zahlungsfähigkeit;
- Mieter-Screening, -Auswahl oder -Ablehnung;
- Profilbildung über Personen, auch nicht zu Werbezwecken;
- Emotionserkennung oder biometrische Kategorisierung;
- die Erzeugung synthetischer Bilder, Audio- oder Videoinhalte oder von Deepfakes;
- die Erzeugung von Texten, die wir als eigene veröffentlichen oder als von Menschen verfasst darstellen;
- Überwachung oder Beobachtung von Personen, auch nicht Ihrer Nutzung der Plattform;
- Moderation, Filterung oder Durchsicht der von Ihnen gespeicherten Inhalte;
- die Entscheidung, ob Ihnen der Zugang zur Plattform gewährt, gesperrt oder beendet wird, oder über Ihren Preis.
Beim Auslesen von Darlehensunterlagen (Abschnitt 3.2) beurteilt das Modell allerdings, ob ein von Ihnen ausgewähltes Dokument einen Darlehensbezug aufweist, und liest aus einem Dokument ohne solchen Bezug keine Werte aus. Diese Beurteilung erfolgt ausschließlich an Dokumenten, die Sie bewusst zu diesem Zweck ausgewählt haben, und ihre einzige Folge ist, dass keine Werte zurückgegeben werden.
5. Kennzeichnung von KI-Ergebnissen
Jede KI-erzeugte Bewertung wird mit der Quellenkennzeichnung „KI" gespeichert und angezeigt, zusammen mit der Modellversion, die sie erzeugt hat, und dem von ihr angegebenen Konfidenzwert. Sie wird niemals als Sachverständigengutachten, als unsere eigene Einschätzung oder als menschliches Urteil dargestellt und niemals ununterscheidbar mit Bewertungen vermischt, die Sie selbst erfasst haben.
6. Ihre Rechte bezüglich der KI-Verarbeitung
6.1 Recht auf Information
Abschnitt 3 dieses Hinweises beschreibt jede KI-Funktion — was sie leistet, welcher Anbieter sie ausführt, was übermittelt wird und was zurückkommt. Darüber hinaus wird jede Funktion durch eine Handlung von Ihnen ausgelöst, an einem Bedienelement, das die KI dabei ausdrücklich benennt.
6.2 Recht auf menschliche Überprüfung
Sie können jedes KI-erzeugte Ergebnis unberücksichtigt lassen und Ihre eigene Einschätzung vornehmen; ein Ergebnis, das Sie für falsch halten, sehen wir uns auf Ihre Nachricht an support@dein-eigentum.de hin an. Bei Immobilienbewertungen ist die KI-Schätzung ein Datenpunkt unter mehreren; für jede Entscheidung von Gewicht — einen Verkauf, einen Kauf, eine Finanzierung, eine Steuererklärung, einen Rechtsstreit — sollten Sie eine Bewertung durch qualifizierte Fachleute einholen (öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, Sachverständige mit Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024).
6.3 Recht auf Berichtigung
Eine KI-erzeugte Bewertung ist unsere Aufzeichnung dessen, was das Modell auf Grundlage der seinerzeit verfügbaren Daten zurückgegeben hat; sie nachträglich zu ändern, würde den tatsächlichen Vorgang verfälschen. Sind die zugrunde liegenden Objektdaten unrichtig, können Sie diese berichtigen und eine neue Bewertung anfordern; die frühere können Sie löschen, soweit Ihre Rolle dies zulässt. Ist ein aus einer Darlehensunterlage ausgelesener Wert unrichtig, korrigieren Sie ihn im Formular vor dem Speichern, sodass niemals ein unrichtiger Wert gespeichert wird.
6.4 Datenschutzrechte
Die Verarbeitung Ihrer Daten durch KI-Funktionen unterliegt unserer Datenschutzerklärung. Ihnen stehen sämtliche Rechte der DSGVO zu, einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen eine auf berechtigten Interessen beruhende Verarbeitung.
6.5 Keine automatisierte Einzelentscheidung
Wir treffen keine Entscheidung, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling beruht und Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlich erheblicher Weise beeinträchtigt im Sinne des Art. 22 Abs. 1 DSGVO.
Um genau zu benennen, was automatisch geschieht: Fordern Sie eine KI-Bewertung an, wird die daraus entstehende Schätzung ohne einen weiteren Bestätigungsschritt zu Ihrer Immobilie erfasst, weil genau dies das von Ihnen Angeforderte ist. Aus dieser Erfassung folgt für sich genommen nichts — es wird kein Preis festgesetzt, kein Vertrag berührt, keine Bewertung Ihrer Person vorgenommen, kein Dritter unterrichtet, und an Ihrem Konto ändert sich nichts. Sie können die Schätzung unberücksichtigt lassen, stattdessen eine eigene Bewertung erfassen oder sie löschen.
7. KI-Anbieter, Übermittlungen und Speicherung
| Anbieter | EWR-Daten verarbeitende Stelle | Verarbeitungsort | Zweck |
|---|---|---|---|
| OpenAI | OpenAI Ireland Limited | USA | Immobilienbewertung (Abschnitt 3.1); Auslesen von Darlehensunterlagen ersatzweise oder als zweite Lesung (Abschnitt 3.2) |
| Google Ireland Limited (Gemini API) | Google Ireland Limited | USA | Auslesen von Darlehens- und Finanzierungsunterlagen (Abschnitt 3.2) |
Beide Anbieter werden für uns als Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DSGVO tätig. Sie verarbeiten die Daten ausschließlich zur Erzeugung des von uns angeforderten Ergebnisses und zu keinem eigenen Zweck.
Kein Training. Nach den kostenpflichtigen API-Bedingungen, auf deren Grundlage wir beide Dienste nutzen, werden über die Schnittstelle übermittelte Daten nicht zum Training oder zur Verbesserung der Modelle der Anbieter verwendet. Das ist eine vertragliche Zusage des jeweiligen Anbieters und keine Annahme unsererseits.
Speicherung bei OpenAI. Jede Anfrage, die wir an OpenAI richten, erfolgt bei beiden Funktionen mit abgeschalteter anbieterseitiger Speicherung der Antwort. OpenAI hält daher weder die Anfrage noch die Antwort zum späteren Abruf vor, und wir tun dies dort ebenso wenig. Zur Erkennung eines Missbrauchs seines Dienstes kann OpenAI gleichwohl bis zu 30 Tage eine Kopie vorhalten. Dabei handelt es sich um eine eigene Schutzmaßnahme von OpenAI, die für sämtliche Kunden der Schnittstelle gilt und die sich zu den Standardbedingungen nicht abschalten lässt.
Speicherung bei Google. Google protokolliert Anfragen und Antworten für einen begrenzten Zeitraum, ausschließlich um Verstöße gegen seine Nutzungsrichtlinien zu erkennen und zu verhindern und um gesetzlichen oder aufsichtsrechtlichen Pflichten nachzukommen. Die Schnittstelle von Google bietet uns für diese Funktion keine der OpenAI-Einstellung entsprechende Option, sodass diese Protokollierung greift.
Drittlandübermittlung. Beide Anbieter verarbeiten die Daten in den Vereinigten Staaten. Die Stelle, die Daten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum verarbeitet, ist jeweils die irische Niederlassung des Anbieters; die Weiterübermittlung in die Vereinigten Staaten ist durch die in der jeweiligen Auftragsverarbeitungsvereinbarung enthaltenen Standardvertragsklauseln abgedeckt (Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO) sowie, soweit die empfangende Stelle nach dem EU-US-Datenschutzrahmen zertifiziert ist, zusätzlich durch den Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission vom 10. Juli 2023 (Art. 45 DSGVO). Die Hinweise zu Drittlandübermittlungen und zum verbleibenden Risiko eines Zugriffs durch US-Behörden in den Abschnitten 7.1 und 7.5 unserer Datenschutzerklärung gelten auch für diese Verarbeitung.
Vollständige Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, unserem Auftragsverarbeitungsvertrag und unserer Unterauftragnehmerliste.
8. Was nicht in Freitexte und Dokumente gehört
Zweierlei Inhalte gelangen an einen Anbieter, ohne dass wir sie zuvor prüfen könnten: die Freitextfelder einer Immobilie (Titel, Beschreibung, Hinweise zu Dienstbarkeiten, benutzerdefinierte Felder), die bei einer Bewertungsanfrage übermittelt werden, sowie vollständige Dokumente, die beim Auslesen übermittelt werden.
Wir bitten Sie daher, in diesen Freitextfeldern keine Angaben über Gesundheit, Religion, ethnische Herkunft, politische Meinungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Sexualleben oder sexuelle Orientierung einer Person und keine sonstigen besonderen Kategorien personenbezogener Daten im Sinne des Art. 9 DSGVO sowie keine Daten über strafrechtliche Verurteilungen im Sinne des Art. 10 DSGVO zu erfassen. Diese Felder dienen der Beschreibung einer Immobilie; für eine Bewertung sind solche Angaben in keiner Weise erforderlich.
Für Dokumente gilt dieselbe Sorgfalt im Zeitpunkt der Auswahl statt im Zeitpunkt der Eingabe: Wählen Sie nur aus, was das Darlehen betrifft, und prüfen Sie, ob ein Dokument, das Sie zu übermitteln im Begriff sind, mehr enthält als das Darlehen.
Gelangen solche Angaben gleichwohl zu uns, richtet sich unser Umgang damit nach Abschnitt 4.5 unserer Datenschutzerklärung.
9. Einschränkungen und Haftungsausschlüsse
9.1 Eine KI-Bewertung ist kein Gutachten
Eine KI-erzeugte Bewertung ist eine statistische Schätzung, abgeleitet aus den von Ihnen erfassten Daten und aus im Internet veröffentlichten Marktinformationen. Sie ist insbesondere und ohne Beschränkung hierauf nicht:
- eine Verkehrswertermittlung im Sinne des § 194 BauGB und keine Wertermittlung oder Gutachtenerstellung im Sinne der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV);
- ein Gutachten öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger oder zertifizierter Sachverständiger;
- eine Beleihungswertermittlung im Sinne der Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV) und für keinen Zweck nach dem Pfandbriefgesetz oder den darauf verweisenden Kreditvorschriften verwendbar;
- eine Bewertung für steuerliche Zwecke im Sinne des Bewertungsgesetzes und damit keine Grundlage für eine Grundsteuer-, Erbschaftsteuer- oder Schenkungsteuererklärung und nichts, was eine Finanzbehörde anzuerkennen verpflichtet wäre;
- ein Beweismittel in Verfahren vor Gerichten, Behörden, Notaren oder Banken;
- eine Empfehlung zum Kauf, Verkauf, zur Vermietung, Finanzierung oder Anlage;
- eine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung; ein Beratungsverhältnis wird durch sie nicht begründet.
Sie kann erheblich von einem Sachverständigengutachten, von einer amtlichen Bewertung und vom tatsächlich erzielten Preis abweichen. Umstände, die sie nicht erfassen kann — der Innenzustand, nicht dokumentierte Mängel oder Verbesserungen, in der Plattform nicht erfasste Belastungen, Mikrolagen-Entwicklungen und die Umstände des Einzelgeschäfts —, können den tatsächlichen Wert wesentlich beeinflussen.
9.2 KI-Ergebnisse können Fehler enthalten
KI-Modelle können ungenaue, unvollständige oder widersprüchliche Ergebnisse erzeugen, auch solche, die selbstsicher formuliert und dennoch falsch sind. Aus einem Dokument ausgelesene Werte können falsch gelesen sein. Wir gewährleisten weder die Richtigkeit noch die Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit eines KI-erzeugten Ergebnisses. Sie sind dafür verantwortlich, es zu überprüfen, bevor Sie sich darauf verlassen; der Darlehens-Assistent ist genau darauf angelegt, diese Überprüfung zum Normalfall zu machen: Er zeigt Ihnen die Werte und bittet Sie um deren Bestätigung.
9.3 Haftung
Unsere Haftung für KI-erzeugte Ergebnisse richtet sich nach den Haftungsbestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen; dieser Hinweis erweitert, beschränkt oder ersetzt sie nicht. KI-Bewertungen werden ausschließlich als informatorische Schätzungen bereitgestellt und begründen keine Gewährleistung, keine Garantie und keine Beratungs- oder Auskunftspflicht. Weder die Bereitstellung einer KI-Bewertung noch deren Inhalt stellt einen Rat oder eine Empfehlung im Sinne des § 675 Abs. 2 BGB dar.
Unberührt bleibt unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist.
10. Unsere Einordnung nach der KI-Verordnung
Wir sind Betreiber und in Bezug auf die beiden vorstehend beschriebenen Funktionen zugleich Anbieter von KI-Systemen im Sinne der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-VO). Wir legen unsere Einordnung offen, damit Sie sie selbst beurteilen können.
Keine verbotenen Praktiken. Keine der Funktionen verwirklicht eine nach Art. 5 verbotene Praktik.
Kein Hochrisiko. Keine der Funktionen fällt unter die Hochrisiko-Kategorien des Anhangs III. Insbesondere dient keine der Bewertung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen oder der Erstellung eines Kredit-Scores, keine wird im Beschäftigungskontext oder beim Zugang zu grundlegenden Diensten eingesetzt, und keine ist Sicherheitsbauteil eines Produkts. Das Auslesen der Werte aus einer Darlehensunterlage, die Sie bereits besitzen, nimmt keine Beurteilung einer Person vor.
Artikel 50. Die besonderen Transparenzpflichten des Art. 50 gelten seit dem 2. August 2026. Wir haben jede von ihnen geprüft:
- Art. 50 Abs. 1 — Systeme, die unmittelbar mit natürlichen Personen interagieren. Keine der beiden Funktionen ist ein dialogorientiertes System. Jede besteht aus einer einzelnen Anfrage, die Sie stellen, und einem einzelnen Ergebnis, das zurückkommt, an einem Bedienelement, das die KI benennt. Auch bei weitester Auslegung wird der Einsatz von KI damit ausdrücklich mitgeteilt und nicht nur als offensichtlich vorausgesetzt.
- Art. 50 Abs. 2 — Kennzeichnung synthetischer Inhalte. Das Auslesen von Darlehensunterlagen fällt unter die Ausnahme für Systeme, die die Eingabedaten oder deren Semantik nicht wesentlich verändern: Es gibt die in Ihrem Dokument abgedruckten Werte wieder und fügt nichts hinzu. Eine Bewertung enthält demgegenüber vom Modell verfassten Text. Wir verbreiten diesen Text nicht, geben ihn nicht als eigenen aus und stellen ihn nicht als von einem Menschen verfasst dar: Er wird mit ausdrücklicher Quellenkennzeichnung „KI" und der Angabe der Modellversion gespeichert und angezeigt (Abschnitt 5). Soweit Art. 50 Abs. 2 Ergebnisse dieser Art erfasst, ist diese Kennzeichnung der Weg, auf dem wir seinem Zweck genügen; eine maschinenlesbare Markierung werden wir anbringen, soweit die einschlägigen harmonisierten Normen eine solche für Ergebnisse dieser Art vorsehen.
- Art. 50 Abs. 3 — Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung. Wir betreiben kein solches System.
- Art. 50 Abs. 4 — Deepfakes und KI-erzeugte Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Wir veröffentlichen keine KI-erzeugten Bild-, Audio-, Video- oder Textinhalte.
Wir stellen diesen Hinweis unabhängig davon bereit, welche der vorstehenden Bestimmungen eingreift, weil wir der Auffassung sind, dass die Transparenz, auf der die KI-Verordnung beruht, unabhängig davon gelten sollte, ob ein einzelner Absatz sie erzwingt.
KI-Kompetenz (Art. 4). Wir stellen sicher, dass die Personen, die diese Funktionen auf unserer Seite betreiben, sie hinreichend verstehen; dieser Hinweis und die Formulierungen an den Bedienelementen im Produkt sind der Weg, auf dem wir dieses Verständnis an Sie weitergeben.
Dieser Hinweis wird zusätzlich in Erfüllung der Art. 12, 13 und 14 DSGVO (Informationspflichten) sowie mit Blick auf Art. 22 DSGVO (automatisierte Einzelentscheidung) bereitgestellt.
11. Änderungen dieses Hinweises
Wir aktualisieren diesen Hinweis, wenn wir eine neue KI-Funktion einführen, den Anbieter oder die Modellfamilie hinter einer bestehenden Funktion wechseln oder ändern, was übermittelt wird. Wesentliche Änderungen werden über die Plattform mitgeteilt; Version und Gültigkeitsdatum oben werden in jedem Fall angepasst. Frühere Fassungen werden archiviert und sind auf Anfrage erhältlich.
12. Kontakt
Bei Fragen zum Einsatz von KI:
E-Mail: support@dein-eigentum.de Postanschrift: Ilya Baskakov, Von-Müller-Straße 15a, 82467 Garmisch-Partenkirchen, Deutschland
Das Gültigkeitsdatum dieser Version wird oberhalb dieses Dokuments angezeigt.